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Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen und ist zusammen mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Er trägt die Mitverantwortung für die Gestaltung von Seelsorge und Gottesdiensten und kümmert sich um Personalangelegenheiten, Nutzung und Erhalt der Kirchengebäude und die Verwaltung der finanziellen Mittel der Kirchengemeinde.
Der Kirchenvorstand der Ev. Auferstehungsgemeinde besteht aus 13 Mitgliedern und dem Pfarrer.
Der am 21. Juni 2009 neu gewählte Kirchenvorstand wurde am 1. November 2009 in sein Amt eingeführt. Er besteht aus 12 Mitgliedern und unserem Pfarrer und übernimmt für 6 Jahre die Verantwortung für die Gemeinde.